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20.11.2020

Immobilienverkauf: Wie der Gewinn Steuerfrei bleibt

Wer eine Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkaufen möchte, 
muss die erzielten Gewinne versteuern. Die Steuer wird auf den Betrag angesetzt,
welcher sich aus Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungs-/ Herstellungskosten und
der Werbungskosten ableitet.

Die Besteuerung entfällt jedoch, wenn innerhalb der zehn Jahre die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Nach dem Einkommensteuergesetz muss die eigene Nutzung entweder im kompletten Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf oder im Veräußerungsjahr und den zwei vorangegangenen Jahren nachgewiesen werden. 

Im zweiten Fall ist die private Selbstnutzung definiert, wenn folgendes gilt:

Die Immobilie wurde selbst genutzt im

  • Verkaufsjahr am 01.01.
  • im Vorjahr durchgehend
  • im Vorvorjahr mind. am 31.12.

 

Steuerfreier Immobilienverkauf

Die Immobilie kann daher im Jahr der Veräußerung ab dem 02.01. bis zum Verkauf vermietet werden.
Obiges gilt jedoch nicht, wenn es z. B. im Vorjahr zur Fremdvermietung bzw. zu einem Leerstand kam. 
Wenn dies der Fall ist, muss der Veräußerungsgewinn als privates Veräußerungsgeschäft versteuert werden.

Bei Fragen zu „Immobilienverkauf versteuern“ beraten Sie unsere Steuerberater gerne.

Ihr Team von der Steuerberatersozietät Morstatt