Einspruchs- und Klageverfahren

Vertretung im Einspruchs-
und Klageverfahren

Beratung im Einspruchs- und Klagerverfahren

Die Steuerbescheide vom Finanzamt sind oftmals nicht korrekt. Wir gleichen diese mit den eingereichten Steuererklärungen ab und analysieren die Abweichungen. Bei Fehlern legen wir für Sie beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und beantragen die entsprechenden Änderungen.

Sollte beim Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht eine Klage anhängig sein, deren Ergebnis auch für Sie steuerlich positive Auswirkung zeigen würde, legen wir auch hier vorsorglich einen Einspruch ein und beantragen ein ruhendes Verfahren bis zur Veröffentlichung des entsprechenden Urteils. Bei einem positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens ist dann Ihr Steuerfall noch offen und kann zu Ihren Gunsten geändert werden.

Sollte das Finanzamt einmal anderer Auffassung über einen Sachverhalt sein und unseren Einspruch gegen den Steuerbescheid abweisen, steht Ihnen das Klageverfahren beim zuständigen Finanzgericht offen. Auch hierbei können wir sie beraten, begleiten und vor Gericht vertreten.

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